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Keine Frist mehr verpassen: Ihr kompletter Guide zur STWE-Versammlung in der Schweiz

Als Stockwerkeigentümer in der Schweiz ist die jährliche Versammlung ein zentrales Ereignis. Doch rund um die STWE gibt es zahlreiche Fristen und Termine, die leicht für Verwirrung sorgen können. Wann muss die Einladung eintreffen? Bis wann können Sie eigene Anträge stellen? Und wie lange haben Sie Zeit, einen Beschluss anzufechten? Keine Sorge! Dieser umfassende Leitfaden führt Sie sicher durch den gesamten Prozess – von der Vorbereitung bis zum Nachgang der Versammlung. So sind Sie immer bestens informiert und verpassen garantiert keine wichtige Frist mehr. Phase 1: Die Vorbereitung – Alles vor der Versammlung Eine gut vorbereitete Versammlung ist die halbe Miete. Die folgenden Fristen sind entscheidend, damit alles reibungslos abläuft. Die Einberufung: Wann findet die Versammlung statt? Ordentliche Versammlung:  Sie findet in der Regel einmal pro Jahr  statt, meist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Der Verwalter ist für die Einberufung zuständig. Ausserordentliche Versammlung:  Bei dringenden Anliegen (z. B. eine unaufschiebbare Sanierung) kann jederzeit eine ausserordentliche Versammlung einberufen werden. Dies kann der Verwalter tun oder ein Fünftel der Eigentümer  kann es verlangen (Art. 712n Abs. 3 ZGB). Die Einladungsfrist: Wann muss die Einladung bei Ihnen sein? Das Gesetz schreibt keine exakte Frist vor, spricht aber von einer "angemessenen Frist". In der Praxis haben sich folgende Zeiträume etabliert: Übliche Frist laut Reglement:  Die meisten Reglemente sehen eine Frist von 10 bis 20 Tagen  vor der Versammlung vor. Empfehlung:  Eine Frist von 14 bis 20 Tagen gilt als fair, besonders wenn komplexe Themen (Traktanden) auf der Tagesordnung stehen. Profi-Tipp:  Werfen Sie immer zuerst einen Blick in das Reglement Ihrer Gemeinschaft! Dort ist die genaue Frist verbindlich festgelegt. Die Einladung muss Datum, Uhrzeit, Ort und die vollständige Traktandenliste enthalten. Eigene Anträge stellen (Traktandierungsbegehren) Sie haben ein wichtiges Anliegen, das auf die Tagesordnung soll? Dann müssen Sie einen Antrag auf Traktandierung stellen. Frist:  Ihr Antrag muss rechtzeitig vor dem Versand der Einladungen  beim Verwalter eingehen. Einige Reglemente definieren hierfür eine genaue Frist (z.B. 30 Tage vor der Versammlung). Ohne Regelung gilt: Seien Sie so früh wie möglich dran! Zustellung der wichtigen Unterlagen Damit Sie sich auf die Versammlung vorbereiten können, müssen Ihnen Unterlagen wie die Jahresrechnung und das Budget rechtzeitig zur Verfügung stehen. Normalerweise werden diese direkt mit der Einladung verschickt. Phase 2: Der Tag der Entscheidung – Während der Versammlung Am Tag der Versammlung selbst sind zwei Punkte zentral: Beschlussfähigkeit:  Die Versammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Eigentümer anwesend oder vertreten  ist, die zugleich mindestens die Hälfte der Wertquoten  repräsentieren (Art. 712p Abs. 1 ZGB). Ihr Reglement kann aber andere Quoren vorsehen. Protokollführung:  Alle Diskussionen und vor allem die gefassten Beschlüsse müssen sorgfältig protokolliert werden. Dieses Protokoll ist die Grundlage für alles, was nach der Versammlung geschieht. Phase 3: Das Nachspiel – Was nach der Versammlung passiert Mit dem Ende der Versammlung ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Nun beginnen zwei letzte, wichtige Fristen zu laufen. Der Protokollversand Das Gesetz fordert einen Versand "innert nützlicher Frist". Übliche Praxis:  Rechnen Sie damit, das Protokoll mit den offiziellen Beschlüssen innerhalb von 2 bis 4 Wochen  nach der Versammlung zu erhalten. Auch hier kann Ihr Reglement eine konkrete Frist festlegen. ⚠️ Die wichtigste Frist: Anfechtung von Beschlüssen Sind Sie mit einem Beschluss nicht einverstanden und haben Sie ihm nicht zugestimmt? Dann können Sie ihn gerichtlich anfechten, sofern er gegen das Gesetz oder das Reglement verstösst. Gesetzliche Frist:  Die Anfechtungsklage muss innerhalb von genau einem Monat  eingereicht werden, nachdem Sie vom Beschluss Kenntnis erhalten haben (Art. 712m Abs. 2 i.V.m. Art. 75 ZGB). Beginn der Frist:  Die Frist beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem Sie das Protokoll erhalten. Achtung:  Dies ist eine Verwirkungsfrist ! Nach Ablauf des Monats kann der Beschluss nicht mehr angefochten werden, selbst wenn er fehlerhaft war. Zusammenfassung: Die wichtigsten Fristen als Checkliste Vorgang Übliche/Gesetzliche Frist Unbedingt prüfen! Einladung zur Versammlung 10-20 Tage vor dem Termin Ihr STWE-Reglement Eigene Anträge einreichen Rechtzeitig vor Versand der Einladung Ihr STWE-Reglement Versand des Protokolls 2-4 Wochen nach der Versammlung Ihr STWE-Reglement Anfechtung eines Beschlusses 1 Monat ab Kenntnis (meist Protokollerhalt) Gesetzliche Verwirkungsfrist Der goldene Schlüssel:  Ihr persönliches Stockwerkeigentümer-Reglement  hat fast immer Vorrang vor den "üblichen" Fristen. Es ist das wichtigste Dokument, das Sie kennen sollten. Mit diesem Wissen sind Sie für Ihre nächste Stockwerkeigentümerversammlung bestens gewappnet und können Ihre Rechte und Pflichten souverän wahrnehmen. Verwaltung einfach und digital: So geht es heute All diese Fristen, Traktanden und Protokolle manuell zu verwalten, ist für den Verwalter aufwendig und für Eigentümer oft unübersichtlich. Digitale Werkzeuge können hier für enorme Erleichterung sorgen und die Transparenz für alle erhöhen. Unser STWE-Modul hilft dabei, den Überblick zu bewahren. Wichtige Termine und Fristen können automatisiert werden, Abstimmungen digital durchgeführt werden (eVoting), Dokumente wie Einladungen und Protokolle sind zentral für alle berechtigten Eigentümer zugänglich und die Kommunikation wird vereinfacht und nachvollziehbar. So wird die Verwaltung für alle Beteiligten effizienter und moderner gestaltet. Der goldene Schlüssel bleibt:  Kennen Sie Ihr Reglement! Aber mit der Kombination aus dem richtigen Wissen und den passenden digitalen Werkzeugen sind Sie für Ihre nächste Stockwerkeigentümerversammlung bestens gewappnet und können Ihre Rechte und Pflichten souverän wahrnehmen.

Keine Frist mehr verpassen: Ihr kompletter Guide zur STWE-Versammlung in der Schweiz
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