
Stockwerkeigentum in der Schweiz: 10 überraschende Fakten, die jeder kennen sollte
Stockwerkeigentum (STWEG) ist in der Schweiz eine beliebte Wohnform – besonders in städtischen Gebieten. Doch wer glaubt, dass mit dem Kauf einer Eigentumswohnung alles geregelt ist, irrt. Die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind komplexer, als viele denken. Hier sind 10 wenig bekannte, aber wichtige Fakten über Stockwerkeigentum in der Schweiz – ideal für alle, die kaufen, verkaufen oder einfach besser verstehen wollen, wie STWEG wirklich funktioniert. 1. Stimmrecht nach Köpfen – nicht nach Wohnfläche Laut Art. 712o ZGB hat in der Regel jeder Eigentümer eine Stimme , unabhängig von Wohnfläche oder Wert seiner Einheit. Dieses sogenannte Kopfstimmrecht kann im Reglement aber abgeändert werden – zum Beispiel auf Basis der Wertquote. Wichtig beim Kauf: Unbedingt das Reglement prüfen! 2. Luxusbauten nur mit Einstimmigkeit Ein neuer Spielplatz oder eine Wellness-Oase im Haus? Klingt gut, ist aber rechtlich heikel. Luxuriöse bauliche Massnahmen , also reine Verschönerungen oder Komfortprojekte, benötigen die Zustimmung aller Eigentümer (Art. 647e ZGB). Ein Nein reicht, und das Projekt ist vom Tisch. 3. Sondernutzungsrecht ist kein Eigentum Ein Parkplatz, eine Dachterrasse oder ein Gartenanteil mit Sondernutzungsrecht gehören nicht Ihnen , sondern bleiben gemeinschaftliches Eigentum . Sie haben nur das exklusive Nutzungsrecht – bauliche Änderungen sind oft eingeschränkt und kostenrechtlich sensibel. 4. Haustiere sind nicht immer erlaubt Sie lieben Tiere? Das ist schön – aber die Gemeinschaft muss es auch tun. Denn das STWEG-Reglement kann die Tierhaltung einschränken oder verbieten . Zwar sind generelle Verbote juristisch umstritten, aber konkrete Einschränkungen (z. B. keine Kampfhunde, nur eine Katze) sind zulässig und weit verbreitet. 5. Kein Pflicht-Erneuerungsfonds Überraschung: Ein Erneuerungsfonds ist gesetzlich nicht vorgeschrieben . Ohne ausreichend gefüllten Fonds kann es bei Dachsanierung, Heizungsersatz oder Fassadensanierung schnell teuer werden – Sonderumlagen im fünfstelligen Bereich sind keine Seltenheit. 6. Solidarische Haftung trotz Nichtnutzung Sie wohnen im Erdgeschoss und nutzen den Lift nie? Pech gehabt. Alle Eigentümer zahlen anteilig für gemeinschaftliche Teile – auch wenn sie sie kaum oder gar nicht nutzen. Grundlage ist die Wertquote , nicht die persönliche Nutzung. 7. Der Verwalter ist kein Alleinherrscher Der Bewirtschafter verwaltet – nicht mehr und nicht weniger . Er führt die Beschlüsse der Gemeinschaft aus, hat aber keine Entscheidungsgewalt ohne Mandat. Die oberste Verantwortung trägt immer die Stockwerkeigentümergemeinschaft . 8. Das Reglement regelt (fast) alles Von Ruhezeiten über Balkonbepflanzung bis zur Farbe der Sonnenstoren – das Reglement kann sehr detailliert sein . Wer eine Wohnung kauft, sollte es sorgfältig lesen , um spätere Überraschungen oder Konflikte zu vermeiden. 9. Aufhebung des STWEG fast unmöglich Einmal begründet, ist das Stockwerkeigentum nur schwer wieder auflösbar . In der Praxis geht das fast nur mit Zustimmung aller Parteien – oder wenn das Haus zerstört wird. Wer aussteigen will, muss verkaufen. 10. Eigentümersausschluss ist selten, aber möglich Wenn ein Eigentümer massiv gegen die Regeln verstößt – etwa jahrelang nicht zahlt oder andere belästigt – kann er unter sehr strengen Bedingungen gerichtlich ausgeschlossen werden (Art. 649b ZGB). Das Verfahren ist jedoch komplex und kommt nur selten zur Anwendung. Fazit: STWEG ist mehr als Eigentum – es ist Gemeinschaft mit Regeln Stockwerkeigentum in der Schweiz bringt viele Vorteile – aber auch Verpflichtungen und Mitspracherechte. Wer sich mit STWEG-Reglementen, Wertquoten und Mitspracheprinzipien vertraut macht, vermeidet Konflikte und trifft bessere Entscheidungen beim Kauf oder in der Verwaltung. Top-Tipp: Vor jedem Wohnungskauf das STWEG-Reglement, die letzte Versammlungsniederschrift und die Höhe des Erneuerungsfonds genau prüfen. Digitale Lösung: STWE-Versammlungen einfach mit Woonig organisieren Die Durchführung von STWE-Versammlungen ist oft aufwendig, unübersichtlich und fehleranfällig – vor allem bei komplexeren Gemeinschaften. Wir bieten hier eine moderne und rechtssichere Lösung: Mit unserer digitalen Plattform lassen sich Versammlungen effizient planen, Beschlüsse dokumentieren und Abstimmungen transparent durchführen – ob vor Ort, hybrid oder vollständig digital. 👉 So wird Stockwerkeigentum nicht nur verständlicher, sondern auch einfacher in der Praxis.
