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Ein Mietvertrag sollte folgende Mindestangaben enthalten:
Mietobjekt (Adresse, Beschreibung)
Mietzins und Nebenkosten
Vertragsbeginn und Kündigungsfristen
Parteien (Vermieter / Mieter)
Kaution (falls vereinbart)
Je nach Kanton können zusätzliche Formulare (z. B. Formular zur Anfangsmietzinsbegründung) Pflicht sein.
Ein Rücktritt vor Mietbeginn ist im Mietrecht nicht vorgesehen.
Der Vertrag gilt ab Unterzeichnung.
Sie können jedoch:
einen zumutbaren Nachmieter stellen
oder regulär nach den vertraglichen Fristen kündigen
Falls durch die vorzeitige Beendigung Kosten entstehen, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen.
Ein Anfangsmietzins gilt als missbräuchlich, wenn:
er deutlich über vergleichbaren Wohnungen liegt, ohne sachlichen Grund
eine Vormieter-Miete unverhältnismässig erhöht wurde
eine Zwangslage des Mieters ausgenutzt wurde
In solchen Fällen kann der Mietzins innert 30 Tagen nach Wohnungsbezug angefochten werden.
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